Seit 2008 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Energieausweis bei Vermietung, Verkauf oder Bau einer Immobilie vorzulegen. Insbesondere bei öffentlichen Gebäuden mit einer Fläche von über 1.000 m² muss der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden, um sofort erkennbar zu sein. Diese Maßnahme dient der Transparenz und ermöglicht es Interessenten, auf einen Blick Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu erhalten.

Der Verbrauchsausweis als Energieausweis
Der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes wird durch den Verbrauch für Heizung und Warmwasser über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren dargestellt. Bei Häusern, die nach 1977 erbaut wurden oder mehr als vier Wohnungen haben, kann der Eigentümer den Verbrauchsausweis wählen. Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächlich gemessene Energieverbrauch als Grundlage verwendet. Wenn jedoch der Energiebedarf als Grundlage dienen muss, erfordert dies einen erheblich größeren Aufwand für den Energieausweis, auch bekannt als Bedarfsausweis.

Der Bedarfsausweis als Energieausweis
Der Bedarfsausweis liefert wichtige Informationen über die energetische Qualität der Gebäudehülle sowie den Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser. Bei Nichtwohngebäuden wird zudem der Endenergiebedarf für Strom berücksichtigt. Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den Primärenergiebedarf, der die "Gesamtenergieeffizienz" des Gebäudes widerspiegelt, und enthält Angaben zu den CO2-Emissionen. Dies ermöglicht einen vergleichbaren Überblick über verschiedene Gebäude. Für alle Neubauten, umfassende Sanierungen und Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die bis Ende 1977 erbaut wurden, ist die Erstellung eines Bedarfsausweises gesetzlich vorgeschrieben.

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